Muss ich unbedingt eine Gewerbeschein für eine Position als Reisebegleiterin haben? Penyiaran jaluran : Carla Bindenberg
| Carla Bindenberg Jerman Local time: 13:48 Bahasa Jerman hingga Bahasa Perancis + ...
Hallo,
vielen Dank nochmal für eure freundliche Hilfe auf diesem Forum:)
Als freiberufliche Übersetzerin habe ich mich bei dem Finanzamt* gemeldet...
Ein Kunde von mir ist in der Tourismusbranche tätig. Ich habe für ihn viele Übersetzungen ins Italienische ausgeführt.
Nun er braucht dringend Reisebegleiter/in, die Italienisch sprechen können. Als Studentin habe ich mich schon um Touristen gekümmert... Er hat mich darüber gefragt...
... See more Hallo,
vielen Dank nochmal für eure freundliche Hilfe auf diesem Forum:)
Als freiberufliche Übersetzerin habe ich mich bei dem Finanzamt* gemeldet...
Ein Kunde von mir ist in der Tourismusbranche tätig. Ich habe für ihn viele Übersetzungen ins Italienische ausgeführt.
Nun er braucht dringend Reisebegleiter/in, die Italienisch sprechen können. Als Studentin habe ich mich schon um Touristen gekümmert... Er hat mich darüber gefragt...
Muss ich unbedingt eine Gewerbe- oder Kleingewerbeschein in Deutschland haben? Oder reicht meine Registrierung bei dem FA*
Der Kunde hätte 3-4 Einsätze pro Jahr also sehr selten )
Vielen Dank für eure Meinung + schöne Woche!
Carla
[Bearbeitet am 2022-08-01 13:41 GMT] ▲ Collapse | | | Felicita Ratti Austria Local time: 13:48 Ahli (2019) Bahasa Inggeris hingga Bahasa Itali + ... Deutschland? In Österreich dürfte es kein Problem sein | Aug 1, 2022 |
Ich sehe im Profil "Deutschland", also kann es sein, dass es bei euch Nachbarn anders ist.
Hier in Österreich würde es gehen, weil Reisebegleiter/-in ein freies Gewerbe ist (anders als Fremdführer/-in). Wenn man schon irgendwelchen Gewerbeschein hat (wie in diesem Fall), kann man hier bis auf ein gewisses Prozent des eigenen Umsatzes (denke ich 3%?) andere freigewerbliche Tätigkeiten ausüben (3-4x im Jahr liegt bestimmt unter dieser Grenze, denke ich). | | | Martina Klett Jerman Local time: 13:48 Ahli Bahasa Itali hingga Bahasa Jerman + ... | British Diana Jerman Local time: 13:48 Bahasa Jerman hingga Bahasa Inggeris + ... Übungsleiterpauschale? | Aug 1, 2022 |
Die Übungsleiterpauschale nach EStG § 3, 26 wäre hier natürlich sehr günstig, weil €3 000,- freiberufliche Einkünfte im Jahr frei sind. Reiseleitung gilt m.E. auch als pädagogische Tätigkeit. Die Frage ist jedoch, ob der Auftraggeber gemeinnützig ist. | |
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dkfmmuc Local time: 13:48 Bahasa Jerman hingga Bahasa Inggeris + ... ! Krankenkassenbescheinigung als Nachweis | Aug 2, 2022 |
Carla Bindenberg wrote:
Hallo,
vielen Dank nochmal für eure freundliche Hilfe auf diesem Forum:)
Als freiberufliche Übersetzerin habe ich mich bei dem Finanzamt* gemeldet...
Ein Kunde von mir ist in der Tourismusbranche tätig. Ich habe für ihn viele Übersetzungen ins Italienische ausgeführt.
Nun er braucht dringend Reisebegleiter/in, die Italienisch sprechen können. Als Studentin habe ich mich schon um Touristen gekümmert... Er hat mich darüber gefragt...
Muss ich unbedingt eine Gewerbe- oder Kleingewerbeschein in Deutschland haben? Oder reicht meine Registrierung bei dem FA*
Der Kunde hätte 3-4 Einsätze pro Jahr also sehr selten  )
Vielen Dank für eure Meinung + schöne Woche!
Carla
[Bearbeitet am 2022-08-01 13:41 GMT]
Hallo Carla,
Dein Kunde ist wahrscheinlich durch die immer weiter steigende Bürokratie in Deutschland komplett verunsichert.
*Eigentlich* geht es ihm darum ruhig zu schlafen und nicht dem Risiko einer Schwarzarbeit ausgesetzt zu sein.
Also warum nicht das Krankenkassenschreiben aus dem Februar nehmen in dem die im Vorjahr gezahlten Beiträge aufgeführt sind.
Diese abdecken und dem Kunden zusammen mit Deiner Steuernummer schicken.
Da Du zu den freien Berufen gehörst macht es nicht viel Sinn eine zusätzliche Firma aufzumachen. Du würdest dann beispielsweise eine GmbH gründen und entsprechende Zusatzkosten haben.
Da ich keine Steuerberatung machen darf ist dies alles nur wie ein Gespräch unter Kollegen bei einem guten Kaffee.
Deshalb, wenn das 1. nicht geht: Du kannst ja weiterhin freiberuflich tätig sein und warum stellt Dich der Kunde nicht für 1 Monat zusätzlich als geringfügig Beschäftigter ein.
Und sei ihm nicht böse: In den letzten Jahren hat sich das Klima enorm gegen die Unternehmen verändert. So muss er sich alle 2 (?) Jahre alle Führerscheine zeigen lassen und dies dokumentieren. Sonst darf derjenige kein Firmenfahrzeug fahren..... 🤔
Liebe Grüße
Gerd | | | Rolf Keller Jerman Local time: 13:48 Bahasa Inggeris hingga Bahasa Jerman Reisebegleiter, der zum Übersetzen mitreist, ist ein Dolmetscher ... | Aug 3, 2022 |
dkfmmuc wrote:
Da Du zu den freien Berufen gehörst macht es nicht viel Sinn eine zusätzliche Firma aufzumachen.
Richtig. Nicht generell, aber in diesem Szenario.
Du würdest dann beispielsweise eine GmbH gründen und entsprechende Zusatzkosten haben.
Falsch. Jeder kann ohne Weiteres unter seinem normalen Namen als sogenannter "Selbständiger" tätig sein. Dafür braucht es nicht mehr als eine Postkarte ans Finanzamt. Ohne feste Niederlassung braucht man auch keinen Gewerbeschein.
Nix Gesellschaft, nix Handelsregister, nix Firma im Sinne von Firmenname, nix besondere Buchführungspflichten.
Davon abgesehen frage ich mich, warum man nicht die "Reisebegleitung mit Italienisch" ganz einfach als Dolmetschertätigkeit betrachten/deklarieren kann. Dann ist es automatisch freiberuflich, und die Reisekosten könnte man einfach neben dem Honorar als Spesen (= durchlaufende Kosten) in die Rechnung schreiben. Andernfalls wäre es ja eine Arbeitmehmertätigkeit (da weisungsgebunden usw.) | | | Steffen Walter Jerman Local time: 13:48 Ahli (2002) Bahasa Inggeris hingga Bahasa Jerman + ... Begleitdolmetschen | Aug 3, 2022 |
Rolf Keller wrote:
...
Davon abgesehen frage ich mich, warum man nicht die "Reisebegleitung mit Italienisch" ganz einfach als Dolmetschertätigkeit betrachten/deklarieren kann. Dann ist es automatisch freiberuflich, und die Reisekosten könnte man einfach neben dem Honorar als Spesen (= durchlaufende Kosten) in die Rechnung schreiben. Andernfalls wäre es ja eine Arbeitmehmertätigkeit (da weisungsgebunden usw.)
Richtig, das ist nichts anderes als Begleitdolmetschen. Siehe u. a. http://www.mondoagit.de/dolmetscher/dolmetscherdienste/begleitdolmetschen/ | | | Tiada moderator ditugaskan khusus untuk forum ini. To report site rules violations or get help, please contact site staff » Muss ich unbedingt eine Gewerbeschein für eine Position als Reisebegleiterin haben? Pastey |
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